Wir hatten ja am 04.03.2023 unsere Mitgliederversammlung. Laut unserer Satzung muss diese mindestens alle zwei Jahre stattfinden, es war mal wieder Zeit. Ich werde hier noch einen Link zum Protokoll der Mitgliederversammlung einbauen, möchte aber bereits jetzt die wesentlichen Ergebnisse mitteilen:
Da kein Kassenprüfbericht vorlag, mussten wir die Entlastung des Vorstands verschieben, aus diesem Grund findet am 02.04.2023 eine ausserordentliche Mitgliederversammlung statt. Alles weitere bitte dem Protokoll entnehmen.
Volker Motzkus, Kassenwart
Hygiene-Regeln gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
Die Aikido-Etikette und das achtsame Miteinander werden uns in dieser Krise gute Dienste leisten, wir werden mehr denn je darauf achten.
Der Vorstand hat im Mai 2020 zur Wiedereröffnung des Dojos nach dem Lockdown die Punkte 1-3 beschlossen.
Der Vorstand hat am 25.10.2020 unter dem Eindruck der aktuellen COVID-19 Situation die Punkte 4-7 beschlossen.
Wir treffen diese Entscheidungen nach jeweils bestem Wissen und Gewissen. Wir alle möchten, das Aikido wenigstens zum Teil weiterhin ausgeübt werden kann, das wird nur gelingen, wenn alle Vereinsmitglieder sich an die vereinbarten Regelungen halten. Uns allen tun die Regelungen und Absagen leid, aber die Alternative wäre wieder ein Lockdown, und den will nun wirklich keiner.
Wir haben am 11.07. eine Mitgliederversammlung.
Treffpunkt ist um 10:00 am Dojo
Mit der Zweiundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (22. CoBeLVO) vom 1. Juni 2021 haben sich die regeln derart geändert, das Training wieder möglich ist. Nunmehr gilt, nach § 10 der o.g. Verordnung:
Bei einem Inzidenzwert unter 100:
In allen Fällen gilt: Wir müssen Kontakte erfassen (§ 1 Abs. 8 Satz 1 CoBeLVO, es gilt - wenn nicht am trainieren - eine Maskenpflicht, § 10 Abs. 2 Nr. 5 CoBeLVO
--> Trainieren können bis zu 4 Personen zzgl. Geimpfte, Genesene und Trainer
Bei einem Inzidenzwert unter 50 gilt:
Es gilt nach wie vor: Wir müssen Kontakte erfassen (§ 1 Abs. 8 Satz 1 CoBeLVO, es gilt - wenn nicht am trainieren - eine Maskenpflicht, § 10 Abs. 2 Nr. 5 CoBeLVO
Wir haben von der Stadt Schifferstadt auf der "Gymnastikwiese" neben der Wendel-Dietrich-Halle Zeitslots zugesichert bekommen für Montags 17:30 - 21:00 und Mittwochs 19:30 - 21:00.
Wir können damit nunmehr auch kurzfristig reagieren, wenn die Inzidenzwerte wieder ansteigen sollten, was wir alle nicht hoffen, und das Training zumindest grundsätzlich ins Freie verlagern.
Angesichts der logistischen und organisatorischen Herausforderungen, die das mit sich bringen würde, bevorzugt der Vorstand jedoch das Training im Dojo. Wenn sich etwas ändert, sind wir jetzt handlungsfähig, wenn auch nur in begrenztem Ausmaß. Der Vorstand wird dazu bei Bedarf über die WhatsApp-Gruppe informieren.
Wir haben beschlossen, die Lüftung des Dojo an die Jahreszeit anzupassen. Nach reiflicher Überlegung glauben wir, das es möglich und ausreichend sein wird, das Dojo durch die Eingangstür zu lüften, immerhin haben wir ein Raumvolumen von ca. 200 qm x 3m Höhe = 600 cbm.
Der Vorstand untersucht derzeit Möglichkeiten, eine Zwangslüftung des Dojo zu vertretbaren Kosten zu erreichen
Mit Allgemeinverfügung vom 26.10. hat der Rhein-Pfalz-Kreis die Ausübung von Kontaktsportarten verboten. Wir machen daher bis auf weiteres nur noch Bukiwaza / Waffentraining.
Weiter gilt eine Beschränkung auf maximal 10 Personen "auf der Matte". Das sollte zwar normalerweise kein Problem sein, aber u.U. kann es sein, das Nachzügler nicht mehr am Training teilnehmen dürfen. Sollte das zu einem Problem werden, müssen wir über Anmeldungen zum Training nachdenken.
Die Landeregierung RLP hat Sport für mehr als zwei Personen/ Angehörige von mehr als einem Hausstand untersagt.
Damit müssen wir das Training leider bis zum 30.11.2020 unterbrechen.
Infos der Landesregierung RLP gibt es hier
n.n.
Der Vorstand hat entschieden, dass das Kindertraining bis auf weiteres so lange stattfinden soll, wie die Schulen nicht geschlossen werden.
Wir bitten alle Eltern, die Kinder bei Erkältungssymptomen, Husten, Fieber, etc. nicht zum Training kommen zu lassen.
Wir bleiben zunächst bei:
Montags Bukiwaza / Waffentraining, Mittwochs Taijutsu
Sollte jedoch auch für den Rhein-Pfalz-Kreis die Alarmstufe Rot ausgerufen werden, möchten wir Montags und Mittwochs nur noch Bukiwaza / Waffentraining durchführen.
Die Weihnachtsfeier findet dieses Jahr leider nicht statt, wir möchten stattdessen im Frühling, wenn wir draußen sitzen können, ein gemeinsames Frühlingsfest (vielleicht zur Kirschblüte?) feiern.